B2B HubRechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen des B2B Hub

Version 1.3 · Stand 21.10.2026 · Entwurf vor anwaltlicher Prüfung
Prüfsumme (SHA-256): f0a88434a2064c781caab04734d0072e9f4d5e590b64bb8db8f58866c175b27e

Diese Bedingungen bestehen aus zwei Teilen. Teil A ist der Nutzungsvertrag zwischen dem Betreiber der Plattform und dem Mitglied. Teil B enthält die Handelsregeln, die zwischen den Mitgliedern für jedes Geschäft gelten, das über die Plattform zustande kommt. Begriffe in Teil A gelten auch in Teil B.

Teil A: Nutzungsvertrag

§ 1 Betreiber, Geltungsbereich, Begriffe

  1. Betreiber des B2B Hub (die „Plattform“) ist KOZ Solidum Trading, Kerem Özkan, c/o IP-Management #12058, Ludwig-Erhard-Str. 18, 20459 Hamburg (der „Betreiber“).
  2. Die Plattform ist ein geschlossener Marktplatz auf einem Discord-Server mit ergänzenden Ticket-Servern und Webseiten. Mitglieder veröffentlichen dort Gesuche („WTB“, want to buy), Angebote („WTS“, want to sell) Gesuchslisten mit mehreren Positionen („DealPosts“) und Gesuche mit Marge für Mitglieder, die im Shop einkaufen und an den Ersteller verkaufen („Bounties“, zusammen „Beiträge“), und schließen darüber Kaufverträge untereinander.
  3. Diese Bedingungen gelten für jede Nutzung der Plattform. Abweichende Bedingungen eines Mitglieds gelten nicht, auch wenn der Betreiber ihnen nicht widerspricht.
  4. „Ersteller“ ist, wer einen Beitrag veröffentlicht. „Beitretender“ ist, wer an einem Beitrag teilnimmt. „Ticket“ ist der private Bereich, in dem ein Beitritt verhandelt und ein geschlossener Vertrag abgewickelt wird. „Werktage“ sind Montag bis Freitag ohne bundesweite Feiertage; eine in Werktagen oder Tagen bemessene Frist endet um 23:59 Uhr deutscher Zeit (Europe/Berlin). „Werkstunden“ sind die Stunden von 08:00 bis 17:00 Uhr an Werktagen.

§ 2 Leistung der Plattform

  1. Die Plattform vermittelt nur. Sie stellt die Beiträge, die Tickets (je Geschäft ein eigener Kanal auf einem Ticket-Server, sichtbar nur für die Parteien und bei Prüfungen für Staff, 24 Stunden nach dem Abschluss gelöscht), Vorlagen für Rechnungen, die Berechnung von Fristen, Rang, Zuverlässigkeit und Gebühren sowie die Abschlussdatei bereit.
  2. Die Plattform ist nicht Partei der Kaufverträge zwischen den Mitgliedern. Sie kauft und verkauft nicht, nimmt kein Geld der Mitglieder entgegen, hält kein Geld, leitet keine Zahlungen weiter und erstattet nichts.
  3. Die Plattform prüft die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im MwSt-Informationsaustauschsystem der EU (VIES). Meldet VIES die Nummer als ungültig, kann das Mitglied keine Beiträge veröffentlichen und nicht beitreten, bis eine gültige Nummer bestätigt ist; laufende Geschäfte gehen weiter. Ist VIES nicht erreichbar, schränkt das den Zugang nicht ein. Weitere Angaben der Mitglieder prüft sie nicht. Rang, Zuverlässigkeit, Abschlüsse und Rollen sind keine Zusage über Zahlungsfähigkeit, Zuverlässigkeit oder die Beschaffenheit von Ware.
  4. Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit der Plattform besteht nicht. Discord, Banken, Mail- und Versanddienste sind Leistungen Dritter, auf die der Betreiber keinen Einfluss hat.

§ 3 Mitgliedschaft und Einstieg

  1. Mitglied kann nur werden, wer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, über eine gültige deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügt und der Regelbesteuerung unterliegt. Kleinunternehmer nach § 19 UStG und Verbraucher sind ausgeschlossen. Das Mitglied handelt auf der Plattform ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit.
  2. Wer beitreten will, bewirbt sich über die Funktion „Bewerbung zum Beitritt“ des Discord-Servers. Der Betreiber nimmt Bewerbungen an oder lehnt sie ab; ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
  3. Nach der Aufnahme gibt das Mitglied im Formular „Loslegen“ wahrheitsgemäß an: Firma oder Name, Rechnungsanschrift, auf Wunsch eine abweichende Lieferadresse, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und eine E-Mail-Adresse, an die Bestätigungen, Verträge, Rechnungen und Abschlussdateien gehen. Die Bankverbindung gibt es einmalig an, wenn es zum ersten Mal als Verkäufer in einem Ticket ist. Steuer-Identifikationsnummer und Geburtsdatum fragt die Plattform erst, wenn sich das Mitglied der Meldeschwelle nach Absatz 7 nähert, ab 25 Verkäufen oder 1.500 € im Kalenderjahr.
  4. Die Angaben aus Absatz 3 sind der verbindliche Name und die Anschrift des Mitglieds in Verträgen und Abschlussdateien. Je Unternehmen ist nur eine Mitgliedschaft zulässig.
  5. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Absenden des Formulars „Loslegen“ und der darin erklärten Zustimmung zu diesen Bedingungen und der Bestätigung, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben.
  6. Das Mitglied hält seine Angaben aktuell, insbesondere Anschrift, Bankverbindung, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Besteuerungsart. Fällt eine Voraussetzung nach Absatz 1 weg, teilt es das unverzüglich mit; der Betreiber kann dann den Marktzugang sperren.
  7. Der Betreiber ist nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) verpflichtet, Daten verkaufender Mitglieder zu erheben und an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden, sobald ein Mitglied im Kalenderjahr 30 Verkäufe oder 2.000 € Umsatz erreicht. Liefert ein Mitglied die dafür nötigen Angaben nach 2 Erinnerungen nicht binnen 60 Tagen, sperrt der Betreiber den Marktzugang, bis die Angaben vorliegen.

§ 4 Pflichten der Mitglieder auf der Plattform

  1. Beiträge müssen vollständig und wahr sein. Wer ein Angebot veröffentlicht, versichert, dass die Ware vorhanden ist.
  2. Kontaktdaten der Gegenseite erhält ein Mitglied erst im Ticket. Es nutzt sie nur zur Abwicklung des jeweiligen Geschäfts.
  3. Untersagt sind insbesondere: falsche Angaben, Mehrfachkonten, eigene Affiliate- oder Tracking-Links in Beiträgen ohne vorherige Zustimmung des Betreibers, öffentliche Vorwürfe gegen andere Mitglieder (Streit gehört ins Ticket), die Weitergabe von Kontaktdaten in Kanälen sowie jede Umgehung nach § 9.
  4. Das Mitglied bewahrt Verträge, Rechnungen und Abschlussdateien seiner Geschäfte selbst auf, soweit es dazu gesetzlich verpflichtet ist. Die Plattform löscht Ticketinhalte nach § 12.

§ 5 Rang, Zuverlässigkeit und Einträge

  1. Die Gebühren eines Mitglieds richten sich nach seinem Rang (Start, Silber, Gold, Platin). Der Rang ergibt sich allein aus der Größe des Handels in den letzten 12 Monaten nach der Tabelle in § 6; er steigt, sobald eine Schwelle erreicht ist, und fällt nur, wenn die Zahlen der letzten 12 Monate darunter sinken, nie wegen einer Verspätung.
  2. Die Zuverlässigkeit ist der Anteil der Geschäfte der letzten 12 Monate, in denen das Mitglied seine Pflichten zu Zahlung, Versand und Rückzahlung pünktlich erfüllt hat. Sie wird ab 5 Geschäften angezeigt. Wer bis 3 Tage nach einer Frist erfüllt, gilt als pünktlich (Schonfrist). Danach zählt das Geschäft als verspätet; die Plattform hält das als Eintrag fest und teilt es dem Mitglied mit Grund per Discord mit, bei hinterlegter E-Mail-Adresse auch per E-Mail.
  3. Das Mitglied kann binnen 48 Stunden nach der Mitteilung mit Beleg Einspruch einlegen, wenn ein Geschäft falsch als verspätet gezählt wurde. Ein Mitarbeiter des Betreibers („Staff“) prüft den Einspruch und entscheidet mit Begründung, die protokolliert wird. Kein Eintrag ohne Beleg.
  4. Vorleistung: Liegt die Zuverlässigkeit bei mindestens 10 Geschäften unter 80 %, zahlt das Mitglied als Käufer vor dem Versand und versendet als Verkäufer vor der Zahlung; einen Gebührenaufschlag gibt es nicht. Dasselbe gilt sofort bei einem schweren Fall, bis er gelöst ist: Zahlung über 30 Tage offen, Ware trotz Vertrag nie versendet, Rückzahlung nicht geleistet oder Monatsrechnung nach der zweiten Mahnung offen. Die Vorleistung endet von selbst, sobald die Zuverlässigkeit wieder 80 % erreicht oder der Fall gelöst ist.
  5. Eine Sperre verhängt nur Staff, bei Betrug oder wiederholten schweren Fällen und nach Anhörung.
  6. Andere Mitglieder sehen Rang, Zuverlässigkeit, Rolle und Anzahl der Abschlüsse, aber keine Beträge und keine Einzelheiten der Einträge.
  7. Rang und Gebühren werden bei Vertragsschluss für das jeweilige Ticket festgehalten.

§ 6 Rang- und Gebührenordnung

  1. Für jedes abgeschlossene Geschäft schuldet der Ersteller dem Betreiber eine Vermittlungsgebühr in Prozent des Nettowerts des Geschäfts, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Beitretende zahlen keine Gebühr. Es genügt, eine der beiden Bedingungen zu erfüllen.
RangAbschlüsse in 12 Monatenoder Volumen in 12 MonatenGebühr als Ersteller
Start00 €1,2 %
Silber1010.000 €1,0 %
Gold5050.000 €0,8 %
Platin150200.000 €0,6 %
  1. Ein gesperrtes Mitglied kann weder posten noch beitreten.
  2. Ab Silber kann ein Mitglied DealPosts veröffentlichen: bei Silber einen je Kalendermonat, bei Gold einen je Kalenderwoche ohne Zusatzgebühr, jeweils höchstens zwei; der zweite kostet 20 € zuzüglich Umsatzsteuer. Die Zusatzgebühr entfällt, wenn das Mitglied im Monat 30.000 € Umsatz auf der Plattform erreicht. Bei Platin sind DealPosts ohne Zusatzgebühr und ohne Höchstzahl möglich.
  3. Testphase: In den ersten 3 Monaten ab dem ersten Vertragsschluss eines Mitglieds fällt keine Vermittlungsgebühr an, unabhängig von der Zuverlässigkeit. Zusatzgebühren für DealPosts und Vertragsstrafen bleiben unberührt. Das Enddatum wird angekündigt. Während der Testphase erhält das Mitglied monatlich eine Übersicht der Vermittlungsgebühren, die angefallen wären.
  4. Der Betreiber rechnet monatlich ab. Die Monatsrechnung umfasst die Gebühren der im Vormonat abgeschlossenen Geschäfte, Zusatzgebühren und Vertragsstrafen an den Betreiber. Sie ist binnen 14 Tagen nach Zugang per Überweisung zahlbar. Beträge unter 10 € werden in den Folgemonat übertragen. Nach zwei erfolglosen Mahnungen kann der Betreiber das Veröffentlichen von Beiträgen bis zum Zahlungseingang sperren.
  5. Je Ticket und je offenem Volumen gelten Obergrenzen nach Rang, die die Plattform vor dem Beitritt anzeigt. Ist eine Grenze erreicht, ist ein weiterer Beitritt erst nach Zahlungseingängen möglich.
  6. Die Plattform zeigt vor jedem Beitrag und jedem Beitritt an, welche Gebühr anfällt.
  7. Gerät ein Mitglied als Käufer nach § 22 in Zahlungsverzug, schuldet es dem Betreiber eine Vertragsstrafe von 2 % des offenen Betrags. Sie erscheint ohne Umsatzsteuer auf der Monatsrechnung.
  8. Alle Kosten auf einen Blick:
KostenartHöheWer zahlt
Vermittlungsgebühr Start, Silber, Gold, Platin1,2 %, 1,0 %, 0,8 %, 0,6 % des Nettowertswer den Beitrag veröffentlicht, nur bei Abschluss
Beitreten0 %, auch bei Bountiesniemand
BountyVermittlungsgebühr wie bei einem Gesuch, nur bei Abschlusswer die Bounty veröffentlicht
Vorleistungkein Aufschlagniemand
Testphasekeine Vermittlungsgebühr in den ersten 3 Monaten ab dem ersten Vertragniemand
Zweiter DealPost im Zeitraum (Silber je Monat, Gold je Woche; Platin ohne)20 € zuzüglich Umsatzsteuer, entfällt ab 30.000 € MonatsumsatzErsteller ab Silber
Zahlungsverzug ab dem 14. Tag nach der Einlieferung4 % des offenen Betrags an die Gegenpartei, 2 % an den BetreiberKäufer im Verzug
UmgehungGebühr plus das Zehnfache als Vertragsstrafe, höchstens 5.000 € je Fallwer umgeht

Die Gebühren und Vertragsstrafen an den Betreiber stehen auf der Monatsrechnung, zahlbar binnen 14 Tagen; Beträge unter 10 € werden übertragen. Weitere Kosten erhebt der Betreiber nicht.

§ 7 Zustimmung und Vorbehaltsrechte

  1. Das Mitglied stimmt diesen Bedingungen zu, bestätigt die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung und die Richtigkeit seiner Angaben und erklärt dabei, als Unternehmer und nicht als Verbraucher zu handeln. Die Plattform speichert Version, Prüfsumme (SHA-256), Zeitpunkt und Wortlaut der Erklärungen und schickt dem Mitglied eine Bestätigung per Discord und an die hinterlegte E-Mail-Adresse, dort mit diesen Bedingungen und der Datenschutzerklärung als PDF.
  2. Der Betreiber behält sich die folgenden Rechte vor, jeweils nur in den genannten Grenzen:
    1. Hausrecht: Mitgliedschaften ohne Angabe von Gründen ablehnen, Rollen entziehen und sperren. Eine Sperre erfolgt nach Anhörung; sofort nur bei Gefahr im Verzug, etwa bei belegtem Betrugsverdacht.
    2. Ausschluss und Durchsetzung: Bleibt eine Monatsrechnung oder eine Vertragsstrafe an den Betreiber nach Mahnung unbezahlt oder verstößt ein Mitglied schwer gegen diese Bedingungen, kann der Betreiber das Mitglied vom Server und allen Ticket-Servern ausschließen und seine Forderungen rechtlich durchsetzen, auch über ein Inkassounternehmen und gerichtlich.
    3. Regeländerung: Regeln, Gebühren, Rangordnung und Kanäle ändern, nur nach § 13.
    4. Einsicht: Staff liest Tickets und greift bei Einspruch, Storno, Mangelstreit und Umgehungsverdacht ein. Direktnachrichten zwischen Mitgliedern liest die Plattform nie. Jeder Zugriff wird protokolliert.
    5. Einträge und Rang: Einträge und Rang von Hand setzen, ändern oder löschen, jeweils mit Begründung im Protokoll; das Einspruchsrecht nach § 5 bleibt.
    6. Inhalte: Beiträge entfernen, Links bereinigen und Affiliate-Parameter löschen, jeweils mit Mitteilung an den Ersteller.
    7. Betrieb: die Plattform pausieren, Funktionen ändern, Bots ersetzen und den Server umziehen. Während einer angekündigten Pause ruhen alle Fristen in laufenden Tickets.
    8. Daten: Daten an die Gegenseite im Ticket weitergeben, an das Bundeszentralamt für Steuern melden und nach dem Löschkonzept löschen, jeweils nur nach der Datenschutzerklärung.
    9. Keine Vermittlungspflicht: Die Plattform muss Streit zwischen Mitgliedern nicht schlichten, keine Forderungen einziehen und nichts erstatten. Das Einspruchsverfahren nach § 5 bleibt Pflicht des Betreibers.
    10. Gebühren: Gebühren nach der veröffentlichten Gebührenordnung erheben und mahnen; Änderungen nur nach § 13.
    11. Statistik: anonymisierte Kennzahlen über Handel und Abschlüsse nutzen und veröffentlichen, ohne Rückschluss auf einzelne Mitglieder.
  3. Weitergehende, nicht einzeln genannte Rechte behält sich der Betreiber nicht vor.

§ 8 Abschlussdatei

Mit dem Abschluss eines Geschäfts erhalten beide Parteien eine Abschlussdatei mit Vertragsdaten, Zeitleiste, Angaben beider Parteien und der Prüfsumme (SHA-256). Die Plattform behält nur die Prüfsumme und kann damit die Echtheit einer vorgelegten Abschlussdatei bestätigen.

§ 9 Umgehung

  1. Umgehung ist jedes Geschäft zwischen Mitgliedern über Ware, die auf der Plattform gesucht oder angeboten wurde, wenn es binnen 6 Monaten nach dem Kontakt über die Plattform außerhalb der Plattform abgeschlossen wird. Schon der Vorschlag dazu ist ein Verstoß.
  2. Bei Umgehung bleibt die Vermittlungsgebühr geschuldet, die bei Abschluss über die Plattform angefallen wäre. Zusätzlich schuldet das Mitglied, das die Gebühr als Ersteller geschuldet hätte, eine Vertragsstrafe in Höhe des Zehnfachen dieser Gebühr, höchstens 5.000 € je Fall. Die Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatz angerechnet.
  3. Folgen nach Schwere: ein Vorschlag im Ticket führt zu einer Verwarnung, eine nachgewiesene Umgehung zu Vertragsstrafe, Nachbelastung und Vorleistung, eine Wiederholung zur Sperre.
  4. Keine Sanktion ohne Beleg: Der Betreiber legt dem Mitglied den Beleg vor und gibt ihm 48 Stunden Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Entscheidung wird begründet und protokolliert.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

  1. Die Mitgliedschaft läuft auf unbestimmte Zeit. Das Mitglied kann sie jederzeit ohne Frist kündigen, der Betreiber mit einer Frist von 14 Tagen.
  2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Betreiber liegt insbesondere vor bei Betrug, wiederholter Umgehung, dauerhafter Sperre oder Wegfall einer Voraussetzung nach § 3 Absatz 1.
  3. Laufende Tickets werden nach Teil B zu Ende geführt. Bis zur Kündigung entstandene Gebühren und Vertragsstrafen bleiben geschuldet.

§ 11 Haftung des Betreibers

  1. Der Betreiber ist nicht Partei der Geschäfte zwischen Mitgliedern. Er haftet nicht für deren Zustandekommen und Erfüllung, nicht für Ware, Lieferung und Zahlung und nicht für Angaben der Mitglieder; die Absätze 2 und 3 bleiben unberührt.
  2. Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit er eine Garantie übernommen hat.
  3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), und nur auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  4. Im Übrigen haftet der Betreiber nicht, insbesondere nicht für Ausfälle von Discord, Banken, Mail- oder Versanddiensten.

§ 12 Daten, Löschung, Aufbewahrung

Ticketinhalte (Nachrichten, Fotos, Videos, Belege, Abschlussdatei, Rechnungsdateien) löscht die Plattform 90 Tage nach dem Ende des Geschäfts (Abschluss, Storno oder Rücktritt). Kopfdaten der Geschäfte bewahrt sie 10 Jahre auf. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

§ 13 Änderungen dieser Bedingungen

  1. Der Betreiber kann diese Bedingungen, die Gebühren und die Rangordnung mit Wirkung für die Zukunft ändern. Er kündigt jede Änderung mindestens 30 Tage vor dem Stichtag per Discord, bei hinterlegter E-Mail-Adresse auch per E-Mail, und im Kanal #neuigkeiten an und stellt die neue Fassung mit Version und Prüfsumme bereit.
  2. Die neue Fassung gilt für Verträge, die ab dem Stichtag geschlossen werden. Laufende Tickets behalten die Fassung, die bei ihrem Vertragsschluss galt.
  3. Ab dem Stichtag kann nur posten und beitreten, wer der neuen Fassung zugestimmt hat. Wer nicht zustimmt, bleibt Mitglied ohne Marktzugang und kann die Mitgliedschaft bis zum Stichtag ohne Frist kündigen.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Sind beide Seiten Kaufleute, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Nutzungsvertrag Hamburg.
  3. Erklärungen nach diesen Bedingungen erfolgen in Textform, insbesondere über die Knöpfe und Formulare der Plattform, per Discord-Nachricht des Bots oder per E-Mail an eine hinterlegte Adresse.
  4. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Teil B: Handelsregeln zwischen den Mitgliedern

§ 15 Geltung

  1. Diese Handelsregeln gelten für jeden Kaufvertrag, den Mitglieder über die Plattform schließen. Sie sind Bestandteil jedes solchen Vertrags. Jedes Ticket speichert die Fassung, die bei Vertragsschluss galt.
  2. Zwischen den Mitgliedern gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften über den Kauf zwischen Unternehmern. Ein Widerrufsrecht besteht nicht.

§ 16 Beiträge

  1. Ein Gesuch (WTB) oder Angebot (WTS) nennt Produkt und EAN, Stückpreis netto, Menge und Mindestmenge je Beitritt. Der Ersteller kann den Preis als verhandelbar markieren, auf Wunsch erst ab einer Menge. Ein DealPost enthält mindestens 10 Positionen mit EAN, Stückpreis und Höchstmenge und einen Gesamtrahmen ab 30.000 €.
  2. Ein Beitrag läuft höchstens 14 Tage, ohne Angabe 7 Tage; ein DealPost läuft 7 bis 14 Tage. Eine Verlängerung ist nur bis zum Ablauf von 14 Tagen ab Veröffentlichung möglich.
  3. Standard für jedes Geschäft, soweit der Beitrag nichts anderes bestimmt: Zahlung nach Versand, neue Ware, der Verkäufer weist Umsatzsteuer aus.
  4. Preisänderungen am Beitrag gelten nur für neue Beitritte. Geschlossene Verträge bleiben unverändert.
  5. Ist ein Beitrag durch Verträge voll, nimmt er keine Beitritte mehr an. Die Karte verschwindet 1 Stunde danach aus dem Kanal; bei einer Bounty wird ihr Kanal für andere Mitglieder ausgeblendet. Der Ersteller kann binnen 12 Stunden nach „voll“ Menge nachlegen; der Beitrag erscheint dann neu, ohne neue Gebühr, ohne Anrechnung auf DealPost-Kontingente und mit unveränderter Laufzeit. Ohne Nachlegen endet der Beitrag 12 Stunden nach „voll“.
  6. Eine Bounty nennt Produkt und EAN, den Ankaufpreis netto je Stück, den Einkaufspreis im Shop brutto je Stück, bis zu 3 Bezugslinks, die Gesamtmenge sowie Mindest- und Höchstmenge je Mitglied und die Versandart: Reship (das Mitglied bestellt zu sich und versendet mit dem Label des Erstellers) oder Dropship (der Shop liefert unmittelbar an die Lieferadresse des Erstellers, die nur im Ticket erscheint). Jede Bounty hat einen eigenen Kanal. Die angezeigte Marge und der Gewinn in Prozent sind netto gerechnete Rechenhilfen; Preise und Verfügbarkeit im Shop sagt weder der Ersteller noch der Betreiber zu.
  7. Bezugslinks werden von Affiliate- und Tracking-Teilen bereinigt. Ist der Shop ein Partner von kerwo.de und gibt es dort einen aktiven Deal mit derselben EAN, führt der Link auf die Dealseite von kerwo.de; er nennt den Shop und ist als Anzeige gekennzeichnet. Eigene Affiliate-Links sind ohne vorherige Zustimmung des Betreibers verboten; die Plattform entfernt Affiliate-Teile automatisch, eine Wiederholung führt zur Verwarnung.

§ 17 Vertragsschluss

  1. Ein Beitrag ist eine Einladung zur Abgabe eines Angebots, kein Angebot.
  2. Mit dem Klick auf „Teilnehmen“ und der Angabe einer Menge gibt der Beitretende ein verbindliches Angebot ab.
  3. Direkter Beitritt: Ohne weitere Bedingungen erfolgt die Annahme automatisch, soweit die Menge noch frei ist. Ist der Beitretende in Vorleistung, nimmt der Ersteller von Hand an. Übersteigt die Menge die freie Menge, kommt der Rest auf eine Warteliste. Mit der Annahme kommt der Kaufvertrag zwischen Ersteller und Beitretendem zustande.
  4. Konditioneller Beitritt: Der Beitretende kann zusätzlich eine längere Versanddauer von 8 bis 14 Tagen und, wenn der Beitrag als verhandelbar markiert ist und seine Menge die Mindestmenge für Verhandlung erreicht, einen anderen Stückpreis anfragen. Der Ersteller nimmt an, lehnt ab oder macht ein Gegenangebot, dem der Beitretende zustimmen kann. Mit der Annahme oder der Zustimmung kommt der Vertrag zu diesen Bedingungen zustande. Bis dahin ziehen solche Beitritte keine Menge vom Beitrag ab und haben keine Frist.
  5. Ist der Beitrag durch Verträge voll oder läuft er ab, kann der Ersteller offene konditionelle Beitritte noch 24 Stunden annehmen, auch über die Gesamtmenge hinaus; beide Seiten können sie in dieser Zeit zurückziehen. Danach erlöschen sie ohne Eintrag.
  6. Der Ersteller kann im Ticket über „Konditionen ändern“ Menge, Stückpreis, Versanddauer oder Paketzahl ändern, die Versanddauer nur bis zur ersten Einlieferung. Die Änderung gilt erst mit Zustimmung der anderen Seite und wird zur neuen Vertragsfassung. Ohne Zustimmung binnen 6 Werktagen erlischt der Vorschlag.
  7. Bounty: Mit „Teilnehmen“ öffnet der Beitretende ein Ticket ohne Menge. Gibt er binnen 10 Minuten eine Menge innerhalb der Grenzen der Bounty an, ist das sein verbindliches Angebot, das mit der Angabe angenommen ist; der Kaufvertrag kommt zum Ankaufpreis der Bounty zustande. Ohne Menge erlischt das Ticket ohne Eintrag. Bis 1 Stunde nach dem Öffnen kann der Beitretende ohne Eintrag „Konnte nicht bestellen“ wählen; der Vertrag ist dann aufgehoben. Bis zur ersten Einlieferung kann er die Menge innerhalb der Grenzen ändern; die Änderung gilt ohne weitere Zustimmung des Erstellers als neue Vertragsfassung.

§ 18 Versand und Label

  1. Das Versandlabel stellt, wer den Beitrag veröffentlicht hat: bei einem Gesuch, einem DealPost und einer Bounty mit Reship der Käufer, bei einem Angebot der Verkäufer. Bei einer Bounty mit Dropship liefert der Shop unmittelbar an den Käufer; der Verkäufer meldet statt der Einlieferung Bestellnummer und Sendungsnummer des Shops, die Fristen nach Absatz 2 gelten für die Bestellung.
  2. Der Verkäufer liefert die Ware binnen 7 Tagen nach Vertragsschluss beim Versanddienst ein, soweit nicht eine längere Versanddauer von höchstens 14 Tagen vereinbart ist. Stellt der Käufer das Label, lädt er es binnen 1 Werktag nach Vertragsschluss im Ticket hoch und bestätigt die Sendungsnummer; lädt er es später hoch, hat der Verkäufer nach dem Label mindestens 1 Werktag.
  3. Stellt der Verkäufer das Label, meldet er Sendungsnummer und Einlieferung in einem Schritt.
  4. Bei Vorkasse beginnen die Fristen nach Absatz 2 mit dem Zahlungseingang beim Verkäufer.
  5. Der Verkäufer verpackt die Ware transportsicher, fotografiert den Inhalt und meldet jede Einlieferung im Ticket mit Einlieferungsbeleg und Fotos. Teillieferungen in mehreren Paketen sind zulässig; die Fristen für die Zahlung beginnen mit der letzten Einlieferung.
  6. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Einlieferung beim Versanddienst auf den Käufer über, unabhängig davon, wer das Label stellt; bei Dropship mit der Übergabe der Sendung durch den Shop an den Versanddienst.
  7. Folgen versäumter Fristen: Hat der Käufer bis zum Ende des 3. Werktags nach Fristbeginn kein Label hochgeladen, zählt das Geschäft für ihn als verspätet, und der Verkäufer kann ohne eigenen Eintrag zurücktreten. Hat der Verkäufer 3 Tage nach dem Ende der Versandfrist nicht eingeliefert, zählt das Geschäft für ihn als verspätet, und der Käufer kann ohne eigenen Eintrag zurücktreten.

§ 19 Prüfung und Mängelrüge

  1. Der Käufer prüft die Ware unverzüglich und rügt Mängel binnen 48 Stunden nach Zustellung im Ticket mit Beschreibung und Fotos. Die Rügepflicht nach § 377 HGB bleibt unberührt.
  2. Bei versiegelter Ware ist ein durchgehendes Video vom Öffnen der Sendung (Unboxing-Video) Voraussetzung der Rüge. Fehlt es bei der Rüge, kann der Käufer es binnen 24 Stunden nachreichen; sonst ist die Rüge unwirksam.
  3. Der Verkäufer antwortet binnen 3 Werktagen mit Ersatzlieferung oder Nachbesserung, Minderung oder Rücknahme oder bestreitet den Mangel. Schweigt er, entscheidet Staff. Auf ein Angebot des Verkäufers antwortet der Käufer binnen 3 Werktagen; schweigt er, gilt das Angebot als angenommen. Lehnt er ab, entscheidet Staff.
  4. Die Kosten der Rücksendung mangelhafter Ware trägt der Verkäufer. Während eines Mangelverfahrens ruht die Zahlungsfrist.
  5. Weitergehende Rechte wegen Mängeln richten sich nach dem Gesetz, soweit diese Regeln nichts anderes bestimmen.

§ 20 Rechnung

  1. Der Verkäufer stellt dem Käufer eine ordnungsgemäße Rechnung und lädt sie im Ticket hoch, spätestens 5 Werktage nach der Einlieferung. Er kann sie selbst erstellen, über seine angebundene Buchhaltung als Entwurf anlegen lassen und dort fertigstellen oder einen Entwurf der Plattform nutzen; verantwortlich für den Inhalt bleibt er.
  2. Die Plattform ermittelt die Steuerbehandlung je Vertrag. Für Mobilfunkgeräte, Tablet-Computer, Spielekonsolen und integrierte Schaltkreise ab 5.000 € netto je Vertrag gilt die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG.
  3. Ohne Rechnung beginnt die Zahlungsfrist nicht; liegt die Rechnung erst nach der letzten Einlieferung im Ticket, beginnt sie mit dem Hochladen der Rechnung. Fehlt die Rechnung 5 Werktage nach der Einlieferung, erinnert die Plattform den Verkäufer. Der Käufer kann eine Rechnung im Ticket beanstanden; der Verkäufer berichtigt sie.

§ 21 Zahlung

  1. Der Käufer zahlt den Bruttobetrag binnen 10 Tagen nach der letzten Einlieferung (liegt die Rechnung später vor, nach dem Hochladen der Rechnung) per Überweisung auf das Konto, das der Verkäufer im Ticket angegeben hat. Wer bis 3 Tage danach zahlt, gilt als pünktlich.
  2. Die Zahlungsfrist hängt nicht davon ab, dass der Käufer die Zustellung bestätigt. Bestätigt er sie nicht und meldet er im Ticket kein Problem mit der Zustellung, gilt die Ware 7 Tage nach der letzten Einlieferung als zugestellt; die Rügefrist nach § 19 beginnt dann. Meldet der Käufer ein Problem mit der Zustellung, ruht die Zahlungsfrist, bis die Zustellung bestätigt oder von Staff geklärt ist. Während eines Mangelverfahrens ruht die Zahlungsfrist. Sie läuft mit der verbleibenden Zeit weiter, sobald der Grund entfällt.
  3. Meldet der Käufer die Zahlung, bestätigt der Verkäufer den Eingang binnen 3 Werktagen. Schweigt er, gilt die Zahlung als eingegangen.
  4. Ist der Käufer in Vorleistung, zahlt er im Voraus binnen 3 Werktagen nach Vertragsschluss. Zahlt er nicht, ist der Vertrag aufgehoben und das Geschäft zählt für den Käufer als verspätet. Wird ein Vertrag nach einer Vorauszahlung aufgehoben, zahlt der Verkäufer binnen 3 Werktagen zurück; versäumt er das, ist das ein schwerer Fall nach § 5 Absatz 4. Gesetzliche Ansprüche des Käufers bleiben unberührt.

§ 22 Verzug

  1. Die Zahlungsfrist ist nach dem Kalender bestimmt. Zahlt der Käufer nicht fristgerecht, kommt er nach Zahlungsziel und Schonfrist ab dem 14. Tag nach Beginn der Zahlungsfrist (§ 21 Absatz 1) ohne Mahnung in Verzug.
  2. Ab Verzugsbeginn schuldet der Käufer dem Verkäufer eine Vertragsstrafe von 4 % des offenen Bruttobetrags. Sie wird auf einen Schadensersatz wegen des Verzugs angerechnet. Gesetzliche Ansprüche der Parteien, etwa auf Verzugszinsen, bleiben unberührt; die Plattform berechnet sie nicht.
  3. Gegenüber dem Betreiber gilt zusätzlich die Vertragsstrafe nach § 6 Absatz 8.
  4. Kulanz: Nach dem Zahlungseingang entscheidet allein der Verkäufer als Gläubiger, ob er die Vertragsstrafe geltend macht oder darauf verzichtet. Trifft er binnen 5 Werktagen keine Wahl, gilt die Vertragsstrafe. Der Eintrag bleibt mit dem Vermerk „Gegenseite war kulant“ bestehen.
  5. Zahlung ab dem 14. Tag zählt als verspätet; ist die Zahlung ab dem 31. Tag noch offen, ist das ein schwerer Fall nach § 5 Absatz 4. Ist eine Verzugsabrechnung 14 Tage offen, kann der Käufer bis zur Zahlung keine Beiträge veröffentlichen.
  6. Vertragsstrafen sind Schadensersatz und werden getrennt von der Warenrechnung ohne Umsatzsteuer abgerechnet.

§ 23 Rücktritt und Storno

  1. Jede Partei kann bis zur ersten Einlieferung über den Knopf „Rücktritt“ vom Vertrag zurücktreten, ohne Vertragsstrafe und ohne Schadensersatz. Das Geschäft zählt für den Zurücktretenden als nicht erfüllt. Hat die Gegenseite zuvor ihre Frist samt Schonfrist versäumt, entfällt das beim Zurücktretenden; die Gegenseite trägt ihren Eintrag nach § 18.
  2. Binnen 24 Stunden nach Vertragsschluss kann jede Partei einmal je 30 Tage ohne Eintrag stornieren (Storno).
  3. Ein Storno im Einvernehmen beider Parteien ist jederzeit bis zur ersten Einlieferung ohne Eintrag möglich.
  4. Bei einem DealPost mit Bezugslink und bei einer Bounty zählt die Stornierung der Bestellung durch den Händler nicht als Rücktritt, wenn der Beitretende sie mit Grund und Nachweis meldet. Staff prüft den Nachweis; bis dahin ruhen die Fristen. Wird der Nachweis anerkannt, endet der Vertrag ohne Eintrag, sonst gilt die Meldung als Rücktritt nach Absatz 1.
  5. Nach der ersten Einlieferung ist ein Rücktritt nach diesen Regeln ausgeschlossen; es gelten die Regeln über Mängel.

§ 24 Abschluss

  1. Ein Geschäft ist abgeschlossen, wenn die Ware zugestellt ist, die Rügefrist ohne offene Mängelrüge abgelaufen ist, die Rechnung vorliegt und der Zahlungseingang bestätigt ist oder nach § 21 Absatz 3 als bestätigt gilt.
  2. Mit dem Abschluss erhalten beide Parteien die Abschlussdatei nach § 8. Ansprüche aus dem Vertrag, insbesondere wegen Mängeln, klären die Parteien danach unmittelbar; diese Handelsregeln gelten zwischen ihnen weiter.

§ 25 Schlussbestimmungen für die Handelsregeln

  1. Für die Verträge zwischen den Mitgliedern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Sind beide Parteien Kaufleute, ist Gerichtsstand der Sitz des Beklagten.
  3. Der Betreiber ist nicht Partei dieser Verträge. Er stellt Fristen, Einträge und die Abschlussdatei bereit und entscheidet in den hier genannten Fällen über Einsprüche, Storno-Nachweise und Mangelstreit; der Rechtsweg zwischen den Parteien bleibt offen.